Perfekte Lebensmittelkennzeichnung dank der Etikettierungs-Systeme im Labellord-Germany-Shop!
Seit dem 13. Dezember 2014 gelten die Vorschriften der LMIV - kurz für Lebensmittelinformationsverordnung. Entsprechend sind Sie als Lebensmittelunternehmer verpflichtet, Ihre Produkte nach den EU-weit einheitlichen Regeln zu beschriften. Zu deren wichtigsten zählen die deutliche Heraushebung allergener Inhaltsstoffe sowie die Herkunftsangabe. Die Richtlinien sollen dazu beitragen, Verbraucher direkt und umfassend über die jeweiligen Lebensmittel zu informieren. Im Labellord-Germany-Shop finden Sie passende und simpel anwendbare Etiketten, um Ihre Artikel gemäß der LMIV zu kennzeichnen!
Lebensmittelkennzeichnung: gute Leserlichkeit als oberstes Gebot
Vermerken Sie sämtliche Pflichtangaben deutlich an gut sichtbaren Stellen und vermeiden Sie Verdeckungen derselben durch sonstige eingefügte Materialien. Zudem gibt es eine Vorgabe für die Schriftgröße: Jeder Buchstabe muss eine Mindesthöhe von 1,2 Millimetern aufweisen. Handelt es sich um sehr kleine Verpackungen, deren größte Oberfläche winziger als die Hälfte einer Postkarte ist, beträgt die geforderte Mindestschriftgröße 0,9 Millimeter.Pflichtangabe 1: Allergenkennzeichnung
Wenn es um die Lebensmittelkennzeichnung geht, kommt der Sichtbarmachung von Allergenen selbstverständlich eine besondere Bedeutung zu. Laut Regel haben Sie die Pflicht, die 14 wesentlichsten Stoffe beziehungsweise Erzeugnisse, welche Unverträglichkeiten oder Allergien auslösen können, im Zutatenverzeichnis aufzuführen. Doch damit nicht genug: Sie müssen diese zudem hervorheben, um sie von den übrigen Zutaten in ihrer optischen Darstellung klar zu unterscheiden. Als Varianten sind beispielsweise eine andere Schriftart, Hintergrundfarbe oder ein divergierender Schriftstil, etwa Fettdruck, möglich. Auch bei unverpackter Ware, die es unter anderem an Bedienungstheken oder in Restaurants gibt, ist das Informieren über Allergene vorgeschrieben. Für die Lebensmittelkennzeichnung in Bezug auf Allergene stehen Ihnen im Labellord-Germany-Shop geeignete Etiketten zur Verfügung.Pflichtangabe 2: Herkunftsbezeichnung
Die Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsorts ist ebenfalls ein tragender Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung. Existiert die Möglichkeit, dass Verbraucher ohne diese Auskunft in die Irre geführt werden könnten, muss sie auf dem jeweiligen Produkt vermerkt sein. Ab April 2015 ist unverarbeitetes und vorverpacktes Schaf-, Ziegen-, Schweine- oder Geflügelfleisch jedenfalls mit dem Aufzucht- und Schlachtort des Tieres zu kennzeichnen. Was Rindfleisch betrifft, so sind die Begriffe "Ursprung" und "Herkunft" solchen Erzeugnissen vorbehalten, die vollständig - das heißt, vom Geburts- bis zum Zerlegungsort - aus ein und demselben Land stammen.Pflichtangabe 3: Nährwertkennzeichnung
Nährstoffgehalte müssen als Bezugswert stets 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) haben. Ihnen und anderen Unternehmern ist es dennoch weiterhin gestattet, im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung zusätzliche Angaben pro Portion oder Verzehreinheit hinzuzufügen. In die Tabelle sind unbedingt die "Big 7" - bestehend aus Energiegehalt, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Eiweiß, Salz und Zucker - einzubeziehen. Vitamine, Ballaststoffe und sonstige Nährwerte bedürfen nur dann eines Vermerks, wenn sie auf der Verpackung extra hervorgehoben werden. Ein Beispiel hierfür bilden Orangensaft und Vitamin C. Achtung: Diese Regelung gilt ab dem 13. Dezember 2016 für alle verpackten Lebensmittel.Weitere wichtige Pflichtangaben
- Bei der Lebensmittelkennzeichnung ist die Verwendung von Lebensmittelimitaten, etwa Pflanzenfett statt Käse als Pizza-Belag, nicht nur im Zutatenverzeichnis, sondern auch in der Nähe des Produktnamens anzugeben. Zudem muss die Schriftgröße der Imitatangabe mindestens 75 Prozent von derjenigen betragen, die dem Produktnamen zukommt.
- Fleisch- und Fischprodukte, die aus verschiedenen Stücken bestehen, bedürfen eines entsprechenden Hinweises. Handelt es sich um eingefrorene Erzeugnisse, müssen Sie darüber hinaus das Einfrierdatum vermerken.
- Bei einem raffinierten pflanzlichen Öl oder Fett ist dessen botanische beziehungsweise pflanzliche Herkunft zu erwähnen.
- Weisen Getränke einen erhöhten Koffeingehalt auf, müssen sie den Hinweis tragen, nicht für Kinder, Schwangere und Stillende geeignet zu sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lebensmittel mit der Bezeichnung "Kaffee" oder "Tee".
- Eine besondere Regel der Lebensmittelkennzeichnung erfordert die Zugabe einer leicht verständlichen Gebrauchsanleitung, wenn es ohne eine solche sehr schwierig wäre, das Produkt angemessen zu verwenden.