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Willkommen in unserem Shop für Gewerbetreibende
in der lebensmittelverarbeitenden Branche!
Alle Verpackungen im Trockenlager / Magazin, welche angebrochen oder umgefüllt worden sind, müssen nach den europäischen HACCP-Richtlinien deutlich gekennzeichnet werden, wann und wer dies gemacht hat. Denn die auf der Original-Packung aufgedruckten Daten bezüglich Verbrauchsdatum sind nach dem Anbruch dann ungültig und müssen durch eigene ersetzt werden. Daher gehört auf jede Packung dieses Etikett.
Egal ob es sich um Gewürze, Mehl, oder Nudeln handelt.
hat folgende Vorteile:
löst sich in warmen Spülwasser rückstandsfrei auf
keine Rückstände in der Spül-Strecke mehr
keine Abfallentsorgung durch abgelöste Etiketten
Pro Versandeinheit (VE) werden 2 Rollen à 250 Etiketten geliefert.
Abbildung ähnlich - Änderung und Irrtümer vorbehalten